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Stand: 04.06.2024
§ 13. Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.
Komplize, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe, Beitragstäter, Einheitstäter, Alleintäter, Einzeltäter, Bestimmungstäter
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