![]() |
gesetze.eurodet.atDatenschutzerklärung |
|
Alle einklappen Alle ausklappen
Stand: 04.06.2024
§ 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Umbringen
Es wurden noch keine Kommentare angelegt.