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Strafgesetzbuch

Stand: 04.06.2024

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Unterschiebung eines Kindes

§ 200. Wer ein Kind unterschiebt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Schlagworte

Mutter, Vater, Täuschung


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