Ebenso ist zu bestrafen, wer einem anderen dafür einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, dass dieser einen ungebührlichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung eines Amtsträgers oder eines Schiedsrichters nehme.
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Stand: 04.06.2024
Einflussnahme, Parteilichkeit, Bestechlichkeit, Geringfügigkeit, Gewerbsmäßigkeit, Parteienvertretung, Wissentlichkeit
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